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Uwe Morell & Arne Schumny

Die VOB als allgemeingültige Vorgabe für „Bauarbeiten jeder Art“ (§1, Abs. 1) kann auf das Umfeld, die Bauherrenbedürfnisse, die Erschließung, die Nachbarn etc. Ihres Bauvorhabens naturgemäß nicht exakt eingehen.

Hier finden Sie einige grundlegende Punkte, die Sie oder Ihr Bauherr möglicherweise weiterführend geregelt wissen möchten.

Regelungsbedarf neben VOB

DREI PLUS PLANUNGSGRUPPE Architekten und Ingenieure . Alt-Moabit 96 C . 10559 Berlin . Tel: +49 (30) 666 509-10 . contact@dreiplus.de