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Öffentliche Auftraggeber des Bundes, teilweise auch der Länder und Kommunen, sind durch ihr Haushaltsrecht gehalten, die Formulare und Erläuterungen des VHB, Vergabehandbuch des Bundes, zu verwenden. Auch für private Auftraggeber kann es hilfreich sein, die weitgehend rechtssicheren Formulare des VHB zu verwenden, um juristische Fallstricke bei Vertragsbedingungen, Bürgschaftsmustern, und bei nach VOB- erforderlichen Mitteilungen und Anzeigen zu vermeiden. Das aktuelle VHB 2008 finden Sie hier zum Download. |

